Monatsarchiv 20. Juli 2016

VonVUSR

Ihre Briefantwort zur PauschalRR

Sie haben eine Antwort erhalten und möchten gerne eine Erwiderung schreiben? Hier haben wir eine Vorlage zu freien Nutzung:

 

Ihr Schreiben vom …

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben.

Selbstverständlich wissen wir, dass derzeit die Umsetzung der Richtlinie stattfindet. Ungeachtet der Tatsache, dass noch schriftliche Eingebungen sowie Anhörungen der involvierten Verbände stattfinden werden, wissen Sie doch, dass Europarecht vor nationalem Recht geht und die Spielräume für eine Veränderung der Vorlage relativ eng begrenzt sind. Umso wichtiger ist es, die Probleme, die diese Richtlinie mit sich bringt, ausführlich zu dokumentieren und bei den verantwortlichen Politikern wie Ihnen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass hier tausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Existenzen auf dem Spiel stehen. Wir möchten nochmal betonen, dass sich der Reisevertriebsmarkt in Deutschland (und Österreich) eklatant von den anderen EU Märkten unterscheidet.

Der hohe bürokratische Aufwand durch die Informationspflichten und damit stark erhöhten Prozesskosten sind bei den geringen Margen schon ein sehr großes Problem.

Zusätzlich entsteht das Problem der Haftung bei verbundenen Reiseleistungen. Es geht ja hier nicht nur um die Insolvenzabsicherung der Kundengelder, diese wäre eventuell finanzierbar. Eine Versicherung, die alle Risiken eines Reiseveranstalterstaus abdeckt, können Reisebüros in der Regel hingegen nicht finanzieren.

Sie bewerten positiv, dass online sowie stationär nunmehr gleichgestellt sind – das waren die beiden Vertriebswege vorher auch, sofern wir über online (Reiseportale) und offline Vermittler (stationäre Reisebüros) sprechen.

Die Umsetzung der Richtlinie würde aber bedeuten, dass ein Reisebürounternehmer nun auf die gleiche Stufe wie Reiseveranstalter gestellt wird. Ein Status, den sich tausende meiner Kollegen und ich nicht leisten können.

Sie schreiben, nicht näher definiert, dass „unser“ Brandbrief fehlerhaft sei. Ich vermute diese Aussage konnten Sie nur treffen, weil Ihnen die Praxis in den deutschen Reisebüros nicht so geläufig ist. Heutzutage fordert und wünscht der Verbraucher zu 70% eine Bausteinreise bzw. die individuell „verbundenen Reiseleistungen“.

Die Grundfrage bei der Umsetzung wird sein, ob es die Politik will, dass weiterhin Reiseleistungen vermittelt werden? Ich nenne Ihnen hier ein paar einfache Beispiele, wie wir sie täglich in unseren Reisebüros abwickeln bzw. vermitteln und wie es in Zukunft nach der Umsetzung der Richtlinie aussehen wird:

  1. Kunde bucht bei einem persönlichen Besuch im Reisebüro eine Pauschalreise mit Reiseveranstalter „ A“ nach Kreta und wünscht zusätzlich einen Mietwagen über einen anderen Anbieter. Weiter wünscht der Kunde alle Leistungen im Reisebüro seines Vertrauens zu bezahlen, da er seine Zahlungsdaten nicht offen legen will   Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „A“ bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  2. Kunde schreibt eine E-Mail an „sein“ Reisebüro und bittet um Angebote für Hotels in Asien. Zunächst möchte er gerne nach Bangkok und dann einen Badeaufenthalt auf Phuket verbringen. Weiter möchte er gerne individuelle Privattransfers. Die Zahlung soll teilweise über die Kreditkarte des Kunden abgewickelt werden, aber einen bestimmten Teil möchte der Kunde gerne bar in seinem Reisebüro bezahlen. Das Reisebüro erstellt für den Kunden ein Angebot mittels einer gängigen Software, die für alle seine Wünsche eine persönliche Reisewebsite erstellt. Hier sind Angebote von verschiedenen Reiseveranstaltern „B,C,D „ enthalten, wie auch Angebote eines bekannten deutschen touristischen Leistungsträgers „E“, der sich auf individuelle Privattransfers spezialisiert hat Reisebüro wird zum Reiseveranstalter, muss sich zusätzlich insolvenzversichern und haftet für alle Leistungen aus der Pauschalreise, obwohl diese durch „B,C,D“  bereits insolvenzversichert ist und auch die Veranstalterhaftung gegeben wäre.
  3. Eine Familie bucht morgens während eines Samstags-Stadtbummels in einem Franchise Reisebüro „A“ (alle unternehmerisch unabhängig) eine 14-tägige Pauschalreise nach Mallorca, Bezahlung im Reisebüro. Im Verlaufe des Tages fällt ihnen ein, dass sie doch während einer Woche auf Mallorca über einen Mietwagen verfügen möchten. Da sie mittlerweile in einem anderen Stadtviertel sind, bucht der Familienvater in einem Reisebüro „B“ der gleichen Franchise-Kette das Auto  Reisebüro „B“ wird zum Reiseveranstalter, obwohl es gar nichts von der ersten Buchung in Reisebüro  „A“  weiß und auch keine Pauschalreisebuchung im System finden konnte, da die EDV Systeme nur für den jeweiligen Reisebürounternehmer einsehbar sind. Jedoch sind die Namen der Reisebüros für den Kunden augenscheinlich gleich und daher nimmt er sie als eine Vertriebsstelle wahr.

Wir hoffen diese drei einfachen Beispiele verdeutlichen die Problematik. Bewusst haben wir die Berechnung des Aufwands, der durch die Informationspflichten entstehen würde, nicht näher ausgeführt. Wir denken dieses Thema ist selbsterklärend.

Wir bezweifeln die „Durchführbarkeit der geplanten Pauschalreiserichtlinie“   in der geplanten Form dahingehend, dass sie den gesamten freien Reisebüro-Vertriebsmarkt massiv stören bzw. vernichten würde. Der Verbraucher, dessen Schutz sich ja gerade die EU immer „auf die Fahne schreibt“, würde in seiner Wahlfreiheit massiv beschränkt werden.

Wir bitten Sie daher dringend um weiteren Dialog in dieser Angelegenheit und stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne weiter zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

VonVUSR

VUSR Info: Referent Prof. Dr. Klaus Tonner kommt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unserer Informationsveranstaltung am 07.08.16 in Frankfurt wird zum Thema der EU-Pauschalreiserichtline Herr Prof. Dr. Klaus Tonner von der Juristischen Fakultät Rostock referieren. Des Weiteren wird euch Frau Julia Thöle, Rechtsanwältin, LL.M. von der Kanzlei Beiten Burckhard in Düsseldorf zu den rechtlichen Gesichtspunkten Auskunft erteilen.

Im Anschluss an die Referate stehen beide auch für Fragen aus euren Reihen zur Verfügung.

Wir möchten hiermit noch einmal alle einladen, an dieser wichtigen Veranstaltung teilzunehmen, und freuen uns auf eure Anmeldungen.

Der Vorstand vom VUSR

VonVUSR

VUSR Informationsveranstaltung

Sehr geehrte Kolleginnen/en,

hiermit möchten wir euch gerne zu unserer 1. Informationsveranstaltung am 07.08.16 in Frankfurt am Main einladen.

Wir vom VUSR möchten uns kurz auf dieser Infoveranstaltung euch allen vorstellen und über das wichtige Thema der Pauschalreiserichtlinie gemeinsam diskutieren.

Die Veranstaltung findet statt im

Relexa Hotel
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt am Main

und beginnt um 10:00 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos.

Wer bereits am Vortag anreisen möchte, kann sich direkt im Hotel ein Zimmer reservieren. Unter dem Code VUSR sind Kontingente angelegt. Das Einzelzimmer kostet € 70,00 und das Doppelzimmer € 86,00 inklusive Frühstücksbüffet.

Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung stellen wir ein separates Anmeldeformular zur Anmeldung bereit. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr euch zahlreich anmeldet.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine informative Veranstaltung und verbleiben mit kollegialen Grüßen

Ihr VUSR-Team

Jetzt anmelden!

Tagesablauf

  1. Wer sind wir? – Der VUSR stellt sich vor.
  2. Aktuelle Informationen zur Pauschalreiserichtlinie
  3. Rückvergütung, was sind Gefahren, was kann man dagegen tun?
  4. Verbandsarbeit, was sind unsere nächsten Ziele?
  5. Was ist der Vorteil einer Mitgliedschaft?
  6. Wünsche an den VUSR – Vorschläge & Themen
  7. Sonstiges

 

VonVUSR

PauschalRR: Brief an die Minister

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bürgermeister/in oder Ministerpräsident/in,

wir müssen uns direkt an Sie wenden und um Ihre Hilfe für die gesamte Reisebürobranche in <BUNDESLAND> zu bitten. Nachdem gerade Sie in <BUNDESLAND> immer auf die mittelständischen Unternehmen bauen und auch zählen können, hoffen wir das wenigstens Sie uns eventuell noch im aktuellen Fall helfen können und den gesamten mittelständischen Reisebüros in <BUNDESLAND> noch eine Zukunftsaussicht ermöglichen können.

Wie Sie sicherlich letztes Jahr schon mitbekommen hatten, soll durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine erneuerte Pauschalreiserichtlinie erlassen werden. Diese Pauschalreiserichtlinie liegt jetzt im Referentenentwurf vor und würde in dieser Form die gesamte Reisebürobranche in Deutschland zu Grunde richten.

Die grundsätzliche Idee zur  Erneuerung der Pauschalreiserichtlinie basiert auf Änderungen in der Vertriebsstruktur (Onlinehandel), seitens des Verbraucherschutzes und auf Anforderungen aus dem britischen Markt.

Leider wurde hier durch die EU bei Erlass der Richtlinie 2015/2302, die Besonderheiten der nationalen Märkte nicht beachtet, sondern diese nur auf den lokalen britischen Markt ausgerichtet. Zudem wurden auch die Belange des Verbraucherschutzes inzwischen durch die erlassene Richtlinie ad absurdum geführt.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf würde der Verbraucher sogar weniger geschützt werden, als mit der bisherigen deutschen Pauschalreiserichtlinie, da den Reiseveranstaltern bis dato vollkommen neue Möglichkeiten der Preisgestaltung, wie z.B. nachträgliche Preiserhöhungen bis 20 Tage vor Reiseantritt, in die Hand gegeben würden. Dies kann garantiert nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Das allerdings deutlich größere Problem bei dem Referentenentwurf ist jedoch die Gleichstellung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, bzw. die Vermischung der beiden Geschäftsfelder. Bis heute war die Trennung zwischen Reisevermittler (Reisebüro) und Handelsherr (Reiseveranstalter) durch die Pauschalreiserichtlinie und das HGB sehr klar abgegrenzt, jedoch nach der neuen Richtlinie sollen die Reisebüros für Schäden haften, welche durch den Handelsherren oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Ein Leser des Handelsblattes hat dies sehr treffend formuliert, „dies ist, als würden Krankenschwestern für die Fehler der Ärzte haften müssen“. Dieser Ausdruck trifft es eigentlich sehr gut, da wir als Reisebüro die Insolvenz der Handelsherren (und dessen Erfüllungsgehilfen) versichern müssten.

Was eine solche Versicherung für uns als Reisebüro kosten wird, ist aktuell vollkommen unklar, wird sich jedoch im Bereich von mehreren Tausend Euro pro Jahr bewegen und stellt für ein Büro, welches auf die Provisionen seines Handelsherren angewiesen ist, eine absolut untragbare Belastung dar, zudem muss die Insolvenz auch bereits durch den Reiseveranstalter entsprechend abgesichert werden – wäre dadurch auch noch doppelt abgesichert.

Ein weiterer Punkt welcher hier eine Verschlechterung des Status Quo darstellt, ist die Änderung bei Kombination diverser Reiseleistungen durch ein stationäres Reisebüro. Ich möchte hier nicht zu weit in Details gehen, da dies ein sehr tiefes Eindringen in die Besonderheiten der Branche bedeuten würde. Daher nur ein ganz kurzer Abriss hierzu; Wenn ein Kunde eine Reise im Reisebüro bucht, welche aus mehr als zwei zusammenhängenden Leistungen besteht, würde der Reisemittler (Reisebüro) hierdurch zum Reiseveranstalter und muss alle ihm hieraus entstehenden Pflichten, wie z.B. Insolvenzversicherung, Informationspflicht gegenüber des Kunden, Veranstalterhaftpflicht usw. tragen.

Dies ist wiederum ein Übertrag der Pflichten vom bisherigen Reiseveranstalter auf den Reisemittler, was auch eine untragbare Belastung für die Reisebüros darstellt.

Es gibt noch diverse weitere Punkte in dieser Pauschalreiserichtlinie, welche den Betrieb eines mittelständischen Reisebüros nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch gesetzeswidrig machen würde – wenn man im Interesse seiner Kunden handelt und dies kann sicher nicht im Sinne der Bundes- und Landesregierung sein.

Durch das Inkrafttreten der neuen Pauschalreiserichtlinie wird der größte Teil der kleinen und mittelständischen Reisebüros in <BUNDESLAND> von der Schließung bedroht sein, hierdurch werden allein in <BUNDESLAND> tausende hochqualifizierte Arbeitsplätze entfallen und es wird in allen städtischen und auch ländlichen Gebieten zu einer weiteren Verödung der Orts- und Stadtkerne kommen.

Ein weiterer Nachteil ist auch, dass durch die unabhängigen, kleinen und mittelständischen Reisebüros bisher eine objektive und neutrale Beratung der Verbraucher gewährleistet wurde, was in Zukunft nicht mehr der Fall sein kann, da Angebote nur noch nach rechtlichen Gesichtspunkten erstellt werden können und der Endverbraucher hierdurch deutlich schlechter gestellt sein wird als bisher.

Seitens der Verbraucherschutzbehörden gibt es hierzu schon entsprechende Aussagen, dass die Umsetzung nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist.

Daher von unserer Seite dieser Hilferuf!

Uns ist vollkommen klar, dass es mit diesem Gesetzesentwurf bereits 5 nach 12 ist, jedoch wurde uns Mittelständlern bisher keinerlei Hilfe von den beiden sog. Branchenverbänden im Reiseverkehr (DRV und asr) zuteil, da diese beiden Verbände hauptsächlich veranstalterdominiert sind und für die Belange der kleinen und mittelständischen Reisebüros keinen sonderlichen Einsatz gezeigt hatten. Seit kurzem gibt es jetzt einen neuen Verband (VUSR), dieser setzt sich jetzt recht vehement für die Belange gerade der mittelständischen, inhabergeführten Reisebüros ein, allerdings konnte hier der Erlass der Richtlinie 2015/2302 durch den VUSR nicht mehr beeinflusst werden.

Gerne stehen wir, gemeinsam mit anderen Kollegen zu allen weiteren Rückfragen zur Verfügung und würden uns sehr freuen, wenn sich wenigstens die Landessregierung um die Belange seiner kleinen und mittelständischen Unternehmer kümmern würde und uns hier bei diesem Problem unterstützen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Laden Sie sich die Vorlage herunter und senden Sie diesen Brief an Ihren Minister oder Bürgermeister.

Download: Word doc-Dateien

Brief_an_ihre_Ministerpraesidentin_des_Saarland
Brief_an_ihre_Ministerpraesidentin_von_NRW
Brief_an_ihre_Ministerpraesidentin_von_Rheinland-Pfalz
Brief_an_ihren_Buergermeister_von_Berlin
Brief_an_ihren_Buergermeister_von_Bremen
Brief_an_ihren_Buergermeister_von_Hamburg
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Hessen
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Baden_Wuerttemberg Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Bayern
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Brandenburg
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Mecklenburg-Vorpommern
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Niedersachsen Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Sachsen-Anhalt
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Sachsen
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Schleswig-Hostein
Brief_an_ihren_Ministerpraesident_von_Thueringen

VonVUSR

PauschalRR: Brief an die Abgeordneten

Laden Sie sich die Vorlage herunter und senden Sie diesen Brief an Ihren Abgeordneten.

Download: Word doc-Datei / Word docx-Datei

Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Lage ist ernst!

Daher kommen wir ohne große Vorrede zum Punkt: Es sind mittel- bis langfristig 50.000-100.000 Arbeitsplätze in Gefahr! Tausende von KMUs (Kleine und Mittlere Unternehmen) werden ihre Existenzgrundlage verlieren! Ebenso bedroht sind weitere Unternehmen und deren Mitarbeiter die mit diesen KMUs zusammenarbeiten.

Sie sind im Begriff die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu beschließen, deren Teile die Ursache dieser Katastrophe wäre. Es handelt sich um die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie!

Genauer gesagt um die RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates, entsprechend des vorliegenden Referentenentwurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

Seit geraumer Zeit haben Unternehmer und Verbände aus der Touristik das Gespräch mit Politikern gesucht, haben Sie vor Folgen gewarnt und dringend um eine Anpassung an den deutschen Markt und die gelebten Marktrealitäten gebeten.

Wir wurden vertröstet und man hat uns erklärt, dass Reisebüros in ihrer Vermittlertätigkeit nicht eingeschränkt würden, dass für die Vermittler „alles beim Alten bleiben würde“, da die Regulierung „nur“ den online Markt betreffen würde. Hierzu liegen den Unterzeichnern etliche Schreiben und Emails von involvierten Politikern vor.

Wir haben uns auf Sie verlassen. Ihren Beteuerungen geglaubt! Das war offenbar ein Fehler, denn das Gegenteil ist eingetreten!

Das Problem der Regularien zu den „verbundenen Reiseleistungen“ ist folgendes: Ab dem Moment indem in einem Reisebüro innerhalb von 24h zwei (oder mehr) Reiseleistungen vermittelt, soll nun das Reisebüro exakt wie ein Reiseveranstalter haften und diese Reiseleistungen Insolvenz versichern (auch wenn gebuchte Leistungen bereits vom Leistungsträger Insolvenzversichert sind). Das Reisebüro wird demnach mit Konzernen wie z.B. Expedia, TUI, Thomas Cook etc.) gleich gestellt.

Vergleichbar wäre, wenn eine Krankenschwester für die Behandlung des Arztes haften müsste, oder ein KFZ Mechatroniker für Fehler in der Fertigung des Automobilherstellers einstehen müsste.

Diese Art der EU Regularien, die einen realitätsfernen Bezug zum lokalen Markt und den Verbrauchern haben, ist der Grund für Politikverdrossenheit und dafür, dass viele EU-Bürger mit der politischen Umsetzung innerhalb der Europäischen Union nicht mehr zufrieden sind!

Ironischerweise wurde diese Richtlinie vor allem für den britischen Markt konzipiert und auch besonders von den Briten vorangetrieben und wird nach dem BREXIT in dieser Art nicht mehr für Großbritannien umgesetzt werden, aber für die Länder, die noch für den Europäischen Gedanken einstehen.

Sollte die Revision mit Bezug auf die „verbundene Reiseleistungen“ wie derzeit geplant umgesetzt werden, so hat dies u.a. zur Folge:

  1. 1. Rückgang der Beratungsvielfalt
    Einen großen Teil der täglichen Anfragen könnten die Reisebüros/Vermittler, die nicht zum Reiseveranstalter werden wollen/können, nicht mehr, oder nur mit drastisch erhöhten Prozesskosten, annehmen. Dem Verbraucher wird dadurch die Vielfalt der derzeitigen Beratungsmöglichkeit genommen.
  2. 2. Rückgang der Steuereinnahmen
    Eine individuelle Beratung des Verbrauchers ist unter Berücksichtigung der Umsetzung der neuen EU-Reiserichtlinie mit individuellen Reiseleistungen nur erschwert möglich, da die Reisebüros Aufgrund des Haftungsrisikos nur noch vorproduzierte Pauschalreisen vermitteln würden. Dadurch würden die Reisebüros zu reinen Verkaufsstellen der Reiseveranstalter degenerieren, (von denen etliche keine Steuern in Deutschland bezahlen, da sie Ihren Sitz z.B. in Großbritannien und der Schweiz haben).
  3. 3. Arbeitsplatzverlust durch höhere Haftungsrisiken
    Um weiter umfassend beraten zu können, müssten die Reisebüros zur Absicherung Versicherungen abschließen, deren Prämien in keinem Verhältnis zu unseren Provisionserträgen stehen. Wir legen als Vermittler unsere Margen nicht selbst fest. Der Effekt wäre ähnlich wie bei dem der Hebammen, die dazu geführt haben, dass es kaum noch selbständige Hebammen in der Geburtshilfe gibt, was zu dramatischen Versorgungsengpässen geführt hat.
  4. 4. Verteuerung der Reisepreise
    Reisepreise würden sich deutlich verteuern, da die Kosten für die Absicherung des Vermittlungs- und Haftungsrisikos auf den Verbraucher übertragen werden müssen.
  5. 5. Rückgang individueller Reisen
    Die Vielfalt der individuellen Angebote von denen der Kunde heute profitiert, würde wegfallen, Aufgrund des nicht tragbaren Haftungsrisikos des reinen Reisevermittlers.

Konsequenzen:

  1. a) Weniger Umsätze und Erträge wegen des höheren Haftungsrisikos
  2. b) Massiver Wegfall von qualifizierten Arbeitsplätzen wegen Unternehmensschließungen
  3. c) Verlust von Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen
  4. d) Schließungen vieler touristischen KMUs und somit auch fehlende Ladenlokale in Innenstädten, Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen etc.
  5. e) Störung des intakten Vertriebsmarktes in der Touristik

Die Umsetzung der Revision in der derzeitigen Form, würde eine starke Wettbewerbsbenachteili-gung zur Folge haben. Mit all diesen Folgen ist niemandem gedient: Nicht der Politik, nicht den Reisemittlern und schon gar nicht den Verbrauchern, deren Interessen bei dieser Reform ja im Vordergrund stehen sollten!

Bedauerlicherweise haben wir den Eindruck, dass in der Politik die Arbeitsweise der Reisebüros nicht geläufig ist. Wir verstehen die Schwierigkeit den anderen Mitgliedsstaaten die Unterschiede im DACH Reisevermittlermarkt zu erläutern, da er sich grundlegend von den anderen Mitgliedsstaaten unterscheidet (z.B. werden in Italien & Spanien & UK über 75% aller Reisen individuell und online vom Verbraucher selbst gebucht). In den DACH Regionen gelten allerdings vollkommen andere Bedingungen.

Reisebüros üben Ihre Tätigkeit als Vermittler, in der Regel nach einer anspruchsvollen Ausbildung  aus! (IHK geprüft, oder Studium) Sie  übernehmen mit Ihrer Beratung jährlich die Verantwortung für Millionen von Reisenden und wollen diesen Verbrauchern einen schönen Urlaub und eine perfekte Reise ermöglichen. Seit vielen Jahrzehnten funktioniert dieser Vertriebsweg auch wegen der bereits existierenden Pauschalreise Richtlinie weitgehend störungsfrei. Dennoch will man den Vermittlern / Reisebüros nun ein Risiko aufbürden, dass Reiseveranstalter bzw. Großkonzerne zu tragen und abzusichern haben!

Die Folgen aus dieser Richtlinie sind für Reisebüros nicht hinnehmbar!

Somit fordern wir Sie eindringlich auf, die Umsetzung in dieser Form nicht zu unterstützen. Bitte sorgen Sie für eine marktgerechte Anpassung beim Punkt „verbundene Reiseleistung“ und verhindern Sie damit die Zerstörung vieler Existenzen.

Sehr gerne sind wir Ihnen bei Fragen zur Praxis behilflich, wir werden auch gerne anhand von Beispielen den Unsinn dieser Regelung belegen.

Sprechen Sie uns gerne an, kontaktieren Sie uns und / oder den Verband  VUSR (Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V.)und setzen Sie diese EU-Richtlinie in dem vorliegendem Referentenentwurf  nicht in der derzeitig vorgesehenen Form um, noch ist es nicht zu spät.

Mit freundlichen Grüssen