PauschalRR: Brief an die Abgeordneten

VonVUSR

PauschalRR: Brief an die Abgeordneten

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Brief

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Lage ist ernst!

Daher kommen wir ohne große Vorrede zum Punkt: Es sind mittel- bis langfristig 50.000-100.000 Arbeitsplätze in Gefahr! Tausende von KMUs (Kleine und Mittlere Unternehmen) werden ihre Existenzgrundlage verlieren! Ebenso bedroht sind weitere Unternehmen und deren Mitarbeiter die mit diesen KMUs zusammenarbeiten.

Sie sind im Begriff die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu beschließen, deren Teile die Ursache dieser Katastrophe wäre. Es handelt sich um die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie!

Genauer gesagt um die RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates, entsprechend des vorliegenden Referentenentwurfs eines dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

Seit geraumer Zeit haben Unternehmer und Verbände aus der Touristik das Gespräch mit Politikern gesucht, haben Sie vor Folgen gewarnt und dringend um eine Anpassung an den deutschen Markt und die gelebten Marktrealitäten gebeten.

Wir wurden vertröstet und man hat uns erklärt, dass Reisebüros in ihrer Vermittlertätigkeit nicht eingeschränkt würden, dass für die Vermittler „alles beim Alten bleiben würde“, da die Regulierung „nur“ den online Markt betreffen würde. Hierzu liegen den Unterzeichnern etliche Schreiben und Emails von involvierten Politikern vor.

Wir haben uns auf Sie verlassen. Ihren Beteuerungen geglaubt! Das war offenbar ein Fehler, denn das Gegenteil ist eingetreten!

Das Problem der Regularien zu den „verbundenen Reiseleistungen“ ist folgendes: Ab dem Moment indem in einem Reisebüro innerhalb von 24h zwei (oder mehr) Reiseleistungen vermittelt, soll nun das Reisebüro exakt wie ein Reiseveranstalter haften und diese Reiseleistungen Insolvenz versichern (auch wenn gebuchte Leistungen bereits vom Leistungsträger Insolvenzversichert sind). Das Reisebüro wird demnach mit Konzernen wie z.B. Expedia, TUI, Thomas Cook etc.) gleich gestellt.

Vergleichbar wäre, wenn eine Krankenschwester für die Behandlung des Arztes haften müsste, oder ein KFZ Mechatroniker für Fehler in der Fertigung des Automobilherstellers einstehen müsste.

Diese Art der EU Regularien, die einen realitätsfernen Bezug zum lokalen Markt und den Verbrauchern haben, ist der Grund für Politikverdrossenheit und dafür, dass viele EU-Bürger mit der politischen Umsetzung innerhalb der Europäischen Union nicht mehr zufrieden sind!

Ironischerweise wurde diese Richtlinie vor allem für den britischen Markt konzipiert und auch besonders von den Briten vorangetrieben und wird nach dem BREXIT in dieser Art nicht mehr für Großbritannien umgesetzt werden, aber für die Länder, die noch für den Europäischen Gedanken einstehen.

Sollte die Revision mit Bezug auf die „verbundene Reiseleistungen“ wie derzeit geplant umgesetzt werden, so hat dies u.a. zur Folge:

  1. 1. Rückgang der Beratungsvielfalt
    Einen großen Teil der täglichen Anfragen könnten die Reisebüros/Vermittler, die nicht zum Reiseveranstalter werden wollen/können, nicht mehr, oder nur mit drastisch erhöhten Prozesskosten, annehmen. Dem Verbraucher wird dadurch die Vielfalt der derzeitigen Beratungsmöglichkeit genommen.
  2. 2. Rückgang der Steuereinnahmen
    Eine individuelle Beratung des Verbrauchers ist unter Berücksichtigung der Umsetzung der neuen EU-Reiserichtlinie mit individuellen Reiseleistungen nur erschwert möglich, da die Reisebüros Aufgrund des Haftungsrisikos nur noch vorproduzierte Pauschalreisen vermitteln würden. Dadurch würden die Reisebüros zu reinen Verkaufsstellen der Reiseveranstalter degenerieren, (von denen etliche keine Steuern in Deutschland bezahlen, da sie Ihren Sitz z.B. in Großbritannien und der Schweiz haben).
  3. 3. Arbeitsplatzverlust durch höhere Haftungsrisiken
    Um weiter umfassend beraten zu können, müssten die Reisebüros zur Absicherung Versicherungen abschließen, deren Prämien in keinem Verhältnis zu unseren Provisionserträgen stehen. Wir legen als Vermittler unsere Margen nicht selbst fest. Der Effekt wäre ähnlich wie bei dem der Hebammen, die dazu geführt haben, dass es kaum noch selbständige Hebammen in der Geburtshilfe gibt, was zu dramatischen Versorgungsengpässen geführt hat.
  4. 4. Verteuerung der Reisepreise
    Reisepreise würden sich deutlich verteuern, da die Kosten für die Absicherung des Vermittlungs- und Haftungsrisikos auf den Verbraucher übertragen werden müssen.
  5. 5. Rückgang individueller Reisen
    Die Vielfalt der individuellen Angebote von denen der Kunde heute profitiert, würde wegfallen, Aufgrund des nicht tragbaren Haftungsrisikos des reinen Reisevermittlers.

Konsequenzen:

  1. a) Weniger Umsätze und Erträge wegen des höheren Haftungsrisikos
  2. b) Massiver Wegfall von qualifizierten Arbeitsplätzen wegen Unternehmensschließungen
  3. c) Verlust von Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen
  4. d) Schließungen vieler touristischen KMUs und somit auch fehlende Ladenlokale in Innenstädten, Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen etc.
  5. e) Störung des intakten Vertriebsmarktes in der Touristik

Die Umsetzung der Revision in der derzeitigen Form, würde eine starke Wettbewerbsbenachteili-gung zur Folge haben. Mit all diesen Folgen ist niemandem gedient: Nicht der Politik, nicht den Reisemittlern und schon gar nicht den Verbrauchern, deren Interessen bei dieser Reform ja im Vordergrund stehen sollten!

Bedauerlicherweise haben wir den Eindruck, dass in der Politik die Arbeitsweise der Reisebüros nicht geläufig ist. Wir verstehen die Schwierigkeit den anderen Mitgliedsstaaten die Unterschiede im DACH Reisevermittlermarkt zu erläutern, da er sich grundlegend von den anderen Mitgliedsstaaten unterscheidet (z.B. werden in Italien & Spanien & UK über 75% aller Reisen individuell und online vom Verbraucher selbst gebucht). In den DACH Regionen gelten allerdings vollkommen andere Bedingungen.

Reisebüros üben Ihre Tätigkeit als Vermittler, in der Regel nach einer anspruchsvollen Ausbildung  aus! (IHK geprüft, oder Studium) Sie  übernehmen mit Ihrer Beratung jährlich die Verantwortung für Millionen von Reisenden und wollen diesen Verbrauchern einen schönen Urlaub und eine perfekte Reise ermöglichen. Seit vielen Jahrzehnten funktioniert dieser Vertriebsweg auch wegen der bereits existierenden Pauschalreise Richtlinie weitgehend störungsfrei. Dennoch will man den Vermittlern / Reisebüros nun ein Risiko aufbürden, dass Reiseveranstalter bzw. Großkonzerne zu tragen und abzusichern haben!

Die Folgen aus dieser Richtlinie sind für Reisebüros nicht hinnehmbar!

Somit fordern wir Sie eindringlich auf, die Umsetzung in dieser Form nicht zu unterstützen. Bitte sorgen Sie für eine marktgerechte Anpassung beim Punkt „verbundene Reiseleistung“ und verhindern Sie damit die Zerstörung vieler Existenzen.

Sehr gerne sind wir Ihnen bei Fragen zur Praxis behilflich, wir werden auch gerne anhand von Beispielen den Unsinn dieser Regelung belegen.

Sprechen Sie uns gerne an, kontaktieren Sie uns und / oder den Verband  VUSR (Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros e.V.)und setzen Sie diese EU-Richtlinie in dem vorliegendem Referentenentwurf  nicht in der derzeitig vorgesehenen Form um, noch ist es nicht zu spät.

Mit freundlichen Grüssen

Über den Autor

VUSR editor