PauschalRR: Brief an die Minister

VonVUSR

PauschalRR: Brief an die Minister

Sehr geehrte/r Frau/Herr Bürgermeister/in oder Ministerpräsident/in,

wir müssen uns direkt an Sie wenden und um Ihre Hilfe für die gesamte Reisebürobranche in <BUNDESLAND> zu bitten. Nachdem gerade Sie in <BUNDESLAND> immer auf die mittelständischen Unternehmen bauen und auch zählen können, hoffen wir das wenigstens Sie uns eventuell noch im aktuellen Fall helfen können und den gesamten mittelständischen Reisebüros in <BUNDESLAND> noch eine Zukunftsaussicht ermöglichen können.

Wie Sie sicherlich letztes Jahr schon mitbekommen hatten, soll durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine erneuerte Pauschalreiserichtlinie erlassen werden. Diese Pauschalreiserichtlinie liegt jetzt im Referentenentwurf vor und würde in dieser Form die gesamte Reisebürobranche in Deutschland zu Grunde richten.

Die grundsätzliche Idee zur  Erneuerung der Pauschalreiserichtlinie basiert auf Änderungen in der Vertriebsstruktur (Onlinehandel), seitens des Verbraucherschutzes und auf Anforderungen aus dem britischen Markt.

Leider wurde hier durch die EU bei Erlass der Richtlinie 2015/2302, die Besonderheiten der nationalen Märkte nicht beachtet, sondern diese nur auf den lokalen britischen Markt ausgerichtet. Zudem wurden auch die Belange des Verbraucherschutzes inzwischen durch die erlassene Richtlinie ad absurdum geführt.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf würde der Verbraucher sogar weniger geschützt werden, als mit der bisherigen deutschen Pauschalreiserichtlinie, da den Reiseveranstaltern bis dato vollkommen neue Möglichkeiten der Preisgestaltung, wie z.B. nachträgliche Preiserhöhungen bis 20 Tage vor Reiseantritt, in die Hand gegeben würden. Dies kann garantiert nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Das allerdings deutlich größere Problem bei dem Referentenentwurf ist jedoch die Gleichstellung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, bzw. die Vermischung der beiden Geschäftsfelder. Bis heute war die Trennung zwischen Reisevermittler (Reisebüro) und Handelsherr (Reiseveranstalter) durch die Pauschalreiserichtlinie und das HGB sehr klar abgegrenzt, jedoch nach der neuen Richtlinie sollen die Reisebüros für Schäden haften, welche durch den Handelsherren oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

Ein Leser des Handelsblattes hat dies sehr treffend formuliert, „dies ist, als würden Krankenschwestern für die Fehler der Ärzte haften müssen“. Dieser Ausdruck trifft es eigentlich sehr gut, da wir als Reisebüro die Insolvenz der Handelsherren (und dessen Erfüllungsgehilfen) versichern müssten.

Was eine solche Versicherung für uns als Reisebüro kosten wird, ist aktuell vollkommen unklar, wird sich jedoch im Bereich von mehreren Tausend Euro pro Jahr bewegen und stellt für ein Büro, welches auf die Provisionen seines Handelsherren angewiesen ist, eine absolut untragbare Belastung dar, zudem muss die Insolvenz auch bereits durch den Reiseveranstalter entsprechend abgesichert werden – wäre dadurch auch noch doppelt abgesichert.

Ein weiterer Punkt welcher hier eine Verschlechterung des Status Quo darstellt, ist die Änderung bei Kombination diverser Reiseleistungen durch ein stationäres Reisebüro. Ich möchte hier nicht zu weit in Details gehen, da dies ein sehr tiefes Eindringen in die Besonderheiten der Branche bedeuten würde. Daher nur ein ganz kurzer Abriss hierzu; Wenn ein Kunde eine Reise im Reisebüro bucht, welche aus mehr als zwei zusammenhängenden Leistungen besteht, würde der Reisemittler (Reisebüro) hierdurch zum Reiseveranstalter und muss alle ihm hieraus entstehenden Pflichten, wie z.B. Insolvenzversicherung, Informationspflicht gegenüber des Kunden, Veranstalterhaftpflicht usw. tragen.

Dies ist wiederum ein Übertrag der Pflichten vom bisherigen Reiseveranstalter auf den Reisemittler, was auch eine untragbare Belastung für die Reisebüros darstellt.

Es gibt noch diverse weitere Punkte in dieser Pauschalreiserichtlinie, welche den Betrieb eines mittelständischen Reisebüros nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch gesetzeswidrig machen würde – wenn man im Interesse seiner Kunden handelt und dies kann sicher nicht im Sinne der Bundes- und Landesregierung sein.

Durch das Inkrafttreten der neuen Pauschalreiserichtlinie wird der größte Teil der kleinen und mittelständischen Reisebüros in <BUNDESLAND> von der Schließung bedroht sein, hierdurch werden allein in <BUNDESLAND> tausende hochqualifizierte Arbeitsplätze entfallen und es wird in allen städtischen und auch ländlichen Gebieten zu einer weiteren Verödung der Orts- und Stadtkerne kommen.

Ein weiterer Nachteil ist auch, dass durch die unabhängigen, kleinen und mittelständischen Reisebüros bisher eine objektive und neutrale Beratung der Verbraucher gewährleistet wurde, was in Zukunft nicht mehr der Fall sein kann, da Angebote nur noch nach rechtlichen Gesichtspunkten erstellt werden können und der Endverbraucher hierdurch deutlich schlechter gestellt sein wird als bisher.

Seitens der Verbraucherschutzbehörden gibt es hierzu schon entsprechende Aussagen, dass die Umsetzung nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist.

Daher von unserer Seite dieser Hilferuf!

Uns ist vollkommen klar, dass es mit diesem Gesetzesentwurf bereits 5 nach 12 ist, jedoch wurde uns Mittelständlern bisher keinerlei Hilfe von den beiden sog. Branchenverbänden im Reiseverkehr (DRV und asr) zuteil, da diese beiden Verbände hauptsächlich veranstalterdominiert sind und für die Belange der kleinen und mittelständischen Reisebüros keinen sonderlichen Einsatz gezeigt hatten. Seit kurzem gibt es jetzt einen neuen Verband (VUSR), dieser setzt sich jetzt recht vehement für die Belange gerade der mittelständischen, inhabergeführten Reisebüros ein, allerdings konnte hier der Erlass der Richtlinie 2015/2302 durch den VUSR nicht mehr beeinflusst werden.

Gerne stehen wir, gemeinsam mit anderen Kollegen zu allen weiteren Rückfragen zur Verfügung und würden uns sehr freuen, wenn sich wenigstens die Landessregierung um die Belange seiner kleinen und mittelständischen Unternehmer kümmern würde und uns hier bei diesem Problem unterstützen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Laden Sie sich die Vorlage herunter und senden Sie diesen Brief an Ihren Minister oder Bürgermeister.

Download: Word doc-Dateien

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