Resümee: VUSR Infoveranstaltung zur PauschalRR

VonVUSR

Resümee: VUSR Infoveranstaltung zur PauschalRR

Wir danken nochmals herzlichst den Referenten Prof.Dr. Klaus Tonner und Dr. Julia Thöle für Ihre Vorträge und die geduldige Beantwortung der Fragen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Vielen Dank auch an alle Beteiligten und alle die zu der Veranstaltung gekommen sind.

Wie vor Ort angekündigt bieten wir Ihnen die Möglichkeit die diversen Buchungskonstellationen gerne an uns zuzusenden, um diese dann gemäß der neuen PauschalRR einzuordnen. (Bitte per E-Mail an info@vusr.de)

Ablauf

  • Begrüssung durch den VUSR
    Marija Linnhoff
  • Die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie

    Stolpersteine für das Reisebüro (Download als PDF)
    
Prof. Dr. Klaus Tonner, Rostock
  • Das neue Pauschalreiserecht

    Wie sich Reisebüros jetzt richtig verhalten (Download als PDF)
    Rechtsanwältin Dr. Julia Thöle, LL.M.
  • Diskussion / Fragen / Sonstiges

 

Zusammenfassung

Der VUSR hatte zum Thema „Pauschalreiserichtlinie“ am 07.08.16 in Frankfurt eingeladen. Es nahmen etwa 50 Personen an dieser Veranstaltung zu diesem sehr wichtigen Thema teil.

Die Referenten waren Herr Professor Dr. Tonner und Rechtsanwältin Frau Dr. Julia Thöle. Beide Referenten haben sich sehr viel Zeit für Ihr Thema genommen, um Ihre Ansichten und Verhaltensmaßnahmen aus Sicht der Reisebüros darzustellen.

Es konnten während der beiden Vorträge wichtige Fragen von den anwesenden Teilnehmern gestellt werden, die auch direkt von den Referenten beantwortet worden sind. Da in Zukunft die Reisebüros sehr wichtige rechtliche Schritte beachten müssen, wurden diese ebenfalls erläutert.

Laut den beiden Referenten bleibt bei der Vermittlung der „klassischen Pauschalreise“ (fast) alles genau so wie es ist. Dem Kunden muss jedoch vor Abschluss der Buchung ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes mehrseitiges Standardinformationsblatt ausgehändigt und erklärt werden. Wichtig ist, dem Kunden das richtige Formular auszuhändigen. Eines von sieben. Erwischt man als Expedient versehentlich das falsche Formular kann man dadurch in die Veranstalterhaftung geraten!

Ebenso ist wichtig zu wissen, dem Kunden im jeweiligen Formblatt den jeweiligen Absicherer der Kundengelder mit Anschrift einzutragen, da es ab Inkrafttreten dieser Richtlinie keine Sicherungsscheine mehr geben wird.

Verwirrung kommt dann auf, wenn es sich um keine klassische Pauschalreise handelt. Hier muss genau beachtet werden, wie und was man vermittelt. Und vor allem, wo der Leistungsträger seinen Sitz hat.

Das alles bedeutet, dass das Personal in den Reisebüros bestens geschult werden muss, um in diesen Fällen in keine Falle zu tappen.

Neu ist auch, dass das Reisebüro künftig die Pflicht hat, Mängelanzeigen vom Kunden während der Reise anzunehmen und unverzüglich an den Veranstalter weiterzuleiten, damit dieser Abhilfe schaffen kann.

Unser Resümee

Die Pauschalreiserichtlinie wird kommen. Wenn man alle Punkte beachtet, dann ist sie auch im Büroalltag zu meistern. Wir empfehlen, sich frühzeitig eingehend darüber zu informieren und am besten eine Checkliste anzufertigen, die dann Punkt für Punkt in den Beratungsgesprächen anzuwenden ist!

Der nächste Schritt wird sein sich bei der Anhörung am 23.08.16 vor dem BMJV in Berlin als Reisebüroverband Gehör zu verschaffen.

Wir vom VUSR werden Sie weiterhin informieren und Hilfestellungen bei der Umsetzung geben.

 

 

Über den Autor

VUSR editor