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    News 13. August 2026 2 Min.

    Runder Tisch im BMJV: VUSR fordert verbindliche Schlichtung bei Pauschalreisen

    Runder Tisch im BMJV: VUSR fordert verbindliche Schlichtung bei Pauschalreisen

    Beim Runden Tisch im Bundesjustizministerium forderte der VUSR eine verbindliche Schlichtung für Pauschalreisen. Nur eine gesetzliche Teilnahmepflicht sichert fairen Wettbewerb und effektiven Verbraucherschutz.

    Freiwilligkeit im Schlichtungsverfahren reicht nicht aus

    Am 12. August 2026 lud das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Runden Tisch „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ nach Berlin ein. Der VUSR brachte in diesem Rahmen die Perspektive der unabhängigen, inhabergeführten Reisebüros sowie mittelständischer Unternehmen ein. Diese Betriebe verfügen oft nicht über eigene Rechtsabteilungen. Sie tragen die Kosten juristischer Auseinandersetzungen unmittelbar selbst.

    Während der Veranstaltung sind die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Branche deutlich geworden. Der VUSR nutzte den Termin, um seine fundierte Kritik am aktuellen System der Freiwilligkeit zu platzieren. Marija Linnhoff machte deutlich, dass ohne gesetzliche Leitplanken kein fairer Wettbewerb möglich ist.

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    Diskrepanz zwischen Flugverkehr und Pauschalreise

    Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. erzielte 2025 mit rund 46.000 abgeschlossenen Fällen ein Rekordergebnis. Auf Pauschalreisen entfielen davon jedoch lediglich 531 Fälle. Den überwiegenden Teil machten Flugreisen (82,9 %) und Bahnreisen (14,8 %) aus.

    Das Instrument der Schlichtung funktioniert grundsätzlich gut. Wenn ein Verfahren eingeleitet wird, liegt die Einigungsquote bei 88 %. Das Kernproblem besteht somit nicht in der Qualität der Schlichtung. Es mangelt am Zugang für Verbraucher im Bereich der Pauschalreise.

    Ursachenforschung: Das Problem der Freiwilligkeit

    Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich viele Unternehmen bei Freiwilligkeit dem Verfahren entziehen. Bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beteiligte sich 2024 die Gegenseite in rund 43 Prozent der Fälle nicht am Verfahren.

    Im Luftverkehr stellt sich die Situation anders dar. Dort greift eine behördliche Auffangschlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz. Dies führt zu deutlich höheren Fallzahlen und einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten.

    Wettbewerbsverzerrung durch Schlichtungsverweigerung

    Ein rechtlicher Anspruch ist nur so viel wert wie seine Durchsetzbarkeit. Solange Unternehmen frei entscheiden, ob sie teilnehmen, bleibt der Weg der Schlichtung oft versperrt.

    Zudem belohnt die aktuelle Regelung jene Akteure, die sich der Verantwortung entziehen. Unternehmen, die sich einem Schlichtungsverfahren stellen, tragen den damit verbundenen Aufwand. Wer sich verweigert, spart diese Kosten. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten verantwortungsbewusster Betriebe.

    Praxisbeispiel: Das VUSR-Schlichtungsmodell

    Der VUSR hat Ende 2025 ein eigenes, zweistufiges Verfahren für Konflikte zwischen Kunden und Reisebüros eingeführt. Es beinhaltet eine kostenlose juristische Ersteinschätzung durch eine Anwaltskanzlei sowie einen anschließenden Vermittlungsvorschlag.

    Dieses Modell belegt die Bereitschaft der Branche zur fairen Konfliktlösung. Es verdeutlicht jedoch auch die Grenzen von Verbandslösungen. Solche Modelle erreichen systembedingt nur die teilnehmenden Mitgliedsunternehmen.

    Die Forderung nach einer Teilnahmepflicht

    Um eine flächendeckende und faire Lösung zu gewährleisten, fordert der VUSR eine gesetzliche Teilnahmepflicht an einer anerkannten Schlichtung. Diese sollte sich am Vorbild des Luftverkehrs orientieren und als verbindliches Auffangmodell fungieren.

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