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    Pressemitteilung 29. August 2026 2 Min.

    VUSR fordert fairen Wettbewerb von CHECK24 bei Reiseangeboten

    VUSR fordert fairen Wettbewerb von CHECK24 bei Reiseangeboten

    Der VUSR fordert CHECK24 auf, seine Exklusivwerbung für Reiseangebote zu überprüfen. Angebote werden als "Nur bei CHECK24 verfügbar" beworben, obwohl sie auch anderswo erhältlich sind, was der VUSR als wettbewerbswidrig kritisiert.

    „Nur bei CHECK24“? VUSR fordert fairen und lauteren Wettbewerb im Reisevertrieb

    Der Verband unabhängiger selbstständiger Reiseunternehmen (VUSR) fordert CHECK24 auf, bei der Bewerbung von Reiseangeboten die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an eine transparente und wahrheitsgemäße Verbraucherinformation konsequent einzuhalten.

    Anlass sind dokumentierte Fälle, in denen Reiseangebote mit dem Hinweis „Nur bei CHECK24 verfügbar“ beworben wurden, obwohl nach den dem VUSR vorliegenden Informationen preisgleiche und hinsichtlich der wesentlichen Reiseleistungen vergleichbare beziehungsweise identische Angebote auch über andere Vertriebswege erhältlich waren oder sind.

    Aus Sicht des VUSR muss eine gegenüber Verbrauchern behauptete Exklusivität tatsächlich bestehen und nachvollziehbar sein. Aussagen, die den Eindruck vermitteln, ein bestimmtes Reiseangebot sei ausschließlich über einen einzigen Vertriebskanal erhältlich, dürfen nicht zu einer Irreführung der Verbraucher oder zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung anderer Vertriebswege führen.

    Der VUSR fordert CHECK24 daher auf, entsprechende Werbeaussagen unverzüglich zu überprüfen und sicherzustellen, dass sämtliche Angaben zur Exklusivität von Reiseangeboten den Anforderungen eines lauteren Wettbewerbs entsprechen. Wettbewerbswidrige Werbe- und Vertriebshandlungen sind unverzüglich einzustellen.

    Grundsätze des fairen Wettbewerbs

    Für Marija Linnhoff, 1. Vorsitzende des VUSR, geht es dabei um grundsätzliche Regeln eines fairen Wettbewerbs:

    „CHECK24 kann nicht nach eigenen Regeln spielen. Wenn Verbrauchern vermittelt wird, eine Reise sei ausschließlich dort erhältlich, obwohl dasselbe oder ein entsprechendes Angebot auch über andere Vertriebswege buchbar ist, ist für uns eine Grenze erreicht. Wir erwarten, dass solche Aussagen überprüft und, wo sie nicht zutreffen, unverzüglich unterlassen werden.“

    Der VUSR sieht dabei nicht allein CHECK24 in der Verantwortung. Auch Reiseveranstalter, Vertriebsorganisationen und Branchenverbände sind aufgefordert, darauf zu achten, wie ihre Angebote im Markt beworben werden und ob dabei einzelne Vertriebswege mit tatsächlich bestehenden oder lediglich behaupteten Exklusivitäten hervorgehoben werden.

    Position der Marktteilnehmer

    Relevante Marktteilnehmer und Branchenorganisationen wurden über die dem VUSR vorliegenden Sachverhalte informiert. Die dem VUSR angeschlossenen Kooperationen unterstützen das Vorgehen des Verbandes. An anderer Stelle herrscht bislang auffällige Zurückhaltung.

    Linnhoff:

    „Es kann nicht immer der VUSR sein, der Missstände dokumentiert und auf Veränderungen drängt, während andere wegsehen. Wir nennen heute bewusst keine Namen. Aber wir nehmen sehr genau wahr, wer sich für einen fairen Wettbewerb im Reisevertrieb einsetzt – und wer trotz Kenntnis schweigt.“

    Der VUSR fordert Reiseveranstalter, Vertriebsorganisationen und Verbände auf, die Verwendung entsprechender Exklusivitätsaussagen in ihren Vertriebswegen zu überprüfen und auf eine transparente, wahrheitsgemäße und wettbewerbskonforme Darstellung von Reiseangeboten hinzuwirken.

    • Fairer Wettbewerb mit Onlineportalen: ja.
    • Irreführende Exklusivwerbung zulasten anderer Vertriebswege: nein.

    Der VUSR wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung informieren.

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